DRK Familienerholung
Das Land Niedersachsen fördert Familienurlaube mit sieben bis vierzehn Übernachtungen.
Das Angebot gilt für Familien und Einelternfamilien aus Niedersachsen, mit mindestens einem Kind, für das Kindergeld bezogen wird.
Eine Obergrenze der zur Familienerholung mitgenommenen Kinder gibt es nicht. Der Urlaub ist dann in ganz Deutschland möglich, sei es in Ferienwohnungen, auf Bauernhöfen, Campingplätze oder Herbergen.
Wenn Sie interessiert sind, dann melden Sie sich ganz einfach bei unserer Mitarbeiterin unter der Telefonnummer 04471 9110 43, oder erhalten Sie weitere Informationen unter Familienerholung.
Solange noch Fördergelder vorhanden sind, werden wir Euch eine Erholung ermöglichen.