Familienurlaub nach der Coronakrise trotz Kurzarbeit oder Arbeistlosigkeit
Auch dieses Jahr unterstützen wir Sie wieder bei der Beantragung der Förderung Ihres Familienurlaubes.
Das Land Niedersachsen fördert Erholungsurlaube für Familien mit mindestens einem teilnehmenden Kind. Ziel ist es, einkommensschwächeren Familien einen gemeinsamen Urlaub zu ermöglichen.
Wir gehen davon aus, dass in absehbarer Zeit die Urlaubsreisen in Deutschland wieder möglich sein werden.
Familien, die bislang nicht unter die Einkommensgrenzen für eine Bezuschussung gefallen sind, und durch die Coronakrise in Kurzarbeit gehen mussten, oder auf Grund von Arbeitslosigkeit in den letzten drei Monaten Arbeitslosengeld oder Grundsicherung beantragen mussten, sollten unbedingt mit unserer Beratungsstelle Kontakt aufnehmen. Es lohnt sich, die derzeitigen geänderten Einkommensverhältnisse prüfen zu lassen.
Gefördert werden:
- Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind
- Aufenthalte mit mindestens sieben und höchstens 14 zusammenhängenden Übernachtungen innerhalb Deutschlands
Neben speziell eingerichteten Jugendherbergen finden sich auch andere geeignete, familiengerechte Einrichtungen sowie Bauernhöfe und Campingplätze in der Bundesrepublik Deutschland unter den Angeboten.
Zuschuss:
- beträgt pro Übernachtung 10€ für jedes Elternteil und 15€ für jedes Kind
- Familienangehörige mit Behinderung oder Einelternfamilien werden über diese Fördersätze hinaus zusätzlich bis zu 10€ je Übernachtungstag gewährt
Die Prüfung zur Berechtigung für einen Zuschuss wird von uns zügig bearbeitet, so dass für eine kurzfristige Urlaubbuchung in diesem Jahr nichts im Wege steht.
Wenn Sie interessiert sind, erhalten Sie genauere Informationen, sowie die Unterlagen zur Antragsstellung direkt bei uns:
Homepage: Familienurlaub
Telefon: 04471 / 9110-43
E-Mail: sozialearbeit@drk-cloppenburg.de
Adresse: Hofkamp 2, 49661 Cloppenburg