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Das Frauen- und Kinderschutzhaus

In dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte an die Polizei (Rufnummer: 110)!

Kontakt

Im akuten Notfall

Sie haben das Recht, zu Ihrem Schutz und zum Schutz Ihrer Kinder die Polizei zu Hilfe zu rufen.

Rufnummer: 110

Wie komme ich ins Frauenhaus?

Die Adresse unseres Frauenhauses wird nicht öffentlich kommuniziert. Die Aufnahme erfolgt nach telefonischer Absprache.

Rufnummer: 04471 9110 700

Was muss ich mitbringen?

Wenn möglich, bringen Sie für Sich und Ihre Kinder folgende Dinge mit:

  • Pässe, Ausweise, Sozialversicherungsausweise
  • Krankenversicherungskarte(n)
  • Notwendige Medikamente, ärztliche Atteste
  • Geburts- und Heiratsurkunde
  • Sorgerechtsentscheide
  • Impfpass und Untersuchungsheft der Kinder
  • Einkommensnachweis (z.B. Arbeitsvertrag, Jobcenterbescheid)
  • Kontounterlagen, Kreditkarte, Geld
  • Mietvertrag
  • Zeugnisse
  • Kleidung, Hygieneartikel
  • Schulsachen und Lieblingsspielzeug der Kinder
  • Persönliche Dinge, die Ihnen und Ihren Kindern wichtig sind und guttun

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Besitz und Verzehr von Alkohol oder anderen Drogen im Frauenhaus nicht gestattet ist.

Einiges können Sie unter Umständen bei Vertrauenspersonen deponieren, um es nach dem Einzug in das Frauenhaus abzuholen.

Wenn etwas fehlt, unterstützen wir Sie dabei, es wiederzubeschaffen!

Das Wichtigste ist Ihre Sicherheit!

Hilfe

Was passiert im Frauenhaus?

Das Frauenhaus ist ein Schutzraum für Frauen und ihre Kinder (0-18 Jahre), die von körperlicher und/oder seelischer Gewalt betroffen ist. Die Adresse wird nicht öffentlich kommuniziert, um den Schutz der Bewohnerinnen zu gewährleisten. Außerdem ist das Haus selbst mit moderner Sicherheitstechnik ausgestattet.

Frauen im Haus

Die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses unterstützen Sie bei allen Belangen oder Problemen:

  • Beratung in Krisensituationen
  • Klärung der finanziellen Situation
  • Umgang mit Ämtern und Behörden
  • Beratung bei Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Aufenthaltsrecht, Gewaltschutzgesetz
  • Hilfe bei der Wohnungs- und Arbeitssuche
  • Unterstützung bei der Organisation des Alltags
  • Begleitung bei der Aufarbeitung von Gewalterfahrungen
  • Unterstützung bei Erziehungsfragen
  • Kontakte zu Schulen/Kindergärten
  • Vermittlung von Kontakten zu Anbietern von Kinderbetreuung und Kinder- und Jugendfreizeitmaßnahmen
  • Einleitung/Vermittlung von Therapiemaßnahmen für Kinder (Kinder- und Fachärzte, Frühförderung)
  • Anleitung zur Freizeitgestaltung, Freizeitangebote, Ferienfreizeit

Kinder und Jugendliche im Haus

 

Die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses fördern und begleiten die Kinder durch individuelle Angebote.

  •      Pädagogische Begleitung und Betreuung der im Frauenhaus wohnenden Kinder
  •      Unterstützung bei der Bewältigung emotionaler Auswirkungen des Gewalterlebens
  •      Förderung des Sozialverhaltens und gewaltfreier Konfliktlösungen
  •      Passgenauer Einzelförderung- und Betreuung (Frühfördernde Angebote, Regelmäßige
  •      Spielstunden für Vorschul- und Schulkinder, Hausaufgabenhilfe)
  •      Regelmäßige Kinderbesprechungen

Menschen mit Behinderung im Haus

Das Haus bietet grundsätzlich die Möglichkeit, auch Frauen, Kinder und Jugendliche mit spezifischen Beeinträchtigungen aufzunehmen und damit Schutz zu bieten.

 

  • Fahrstuhl
  • Barrierefreie Gemeinschafträume
  • Mehrere rollstuhlgeeignete Wohneinheiten, inkl. sanitärer Einrichtungen

Das Haus

Wie ist das Leben im Frauenhaus?

Sie wohnen mit anderen Frauen und Kindern in einer Wohngemeinschaft. Frauen mit Kindern oder ohne Kinder bekommen ein eigenes Apartment. Die Gemeinschafträume und die Großküche werden mit den anderen Bewohnerinnen geteilt. Sie bleiben für sich und Ihre Kinder selbst verantwortlich und gestalten Ihren Alltag selbstständig.

Was ist im Haus zu beachten?

  • Die Hausordnung ist für alle Bewohnerinnen des Frauenhauses verbindlich.
  • Du bist für dich und deine Kinder selbst verantwortlich.
  • Das Frauenhaus Cloppenburg ist ein gewaltfreier Raum.
  • Du bekommst für deinen Zugang zum Frauenhaus und deinem Apartment eine Zimmerkarte.
  • Die Anonymität und die Sicherheit stehen für uns an oberster Stelle.
  • Die Mitarbeit im Haus ist für alle Bewohnerinnen verpflichtend.
  • Die Hausversammlung findet einmal wöchentlich statt.
  • Die Nachtruhe gilt von 22:00 Uhr bis 6:30 Uhr.
  • Längere Abwesenheiten (auch über Nacht) sind anzumelden.
  • Ein Auszug ist grundsätzlich jederzeit nach Absprache möglich.
  • Die Nutzung deines eigenen Autos ist grundsätzlich erlaubt.
  • Berücksichtige die Regelungen für die Nutzung der mobilen Geräte.
  • Haustiere sind nicht gestattet.
  • Das Alkohol- und Drogenverbot gilt im gesamten Frauenhaus und auf Gelände des Gewaltschutzzentrums /DRK.
  • Offenes Feuer ist im Frauenhaus und auf dem Außengelände nicht gestattet.

Verstöße gegen diese Hausordnung führen zu Konsequenzen.