DRK Familienerholung
Jetzt schon an die Herbstferien oder den Winterurlaub denken!

Das Land Niedersachsen fördert nach wie vor Familienurlaube mit sieben bis vierzehn Übernachtungen. Das Angebot gilt für Familien und Einelternfamilien aus Niedersachsen, mit mindestens einem Kind, für das Kindergeld bezogen wird. Zudem müssen die Eltern Sozialhilfe empfangen, also Wohngeld, Kinderzuschläge oder im SGB-II Leistungsbezug stehen.
Eine Obergrenze der zur Familienerholung mitgenommenen Kinder gibt es nicht. Der Urlaub ist dann in ganz Deutschland möglich, sei es in Ferienwohnungen, Bauernhöfe, Campingplätze oder Herbergen.
Wenn Sie interessiert sind, dann melden Sie sich ganz einfach bei unserer Mitarbeiterin unter der Telefonnummer 04471 9110 43 oder besuchen Sie die Rubrik Familienerholung auf unserer Homepage.
Solange noch Fördergelder vorhanden sind, werden wir Ihnen eine Erholung ermöglichen.