Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben gemäß § 60 SGB V Anspruch auf die Übernahme der Fahrkosten, wenn ein Transport im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig ist und eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Welches Fahrzeug für den Transport eingesetzt wird – ob Krankentransportwagen (KTW), Rettungswagen (RTW) oder ein anderes geeignetes Fahrzeug – richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall und wird von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt festgelegt. So stellen wir sicher, dass Patient*innen jederzeit sicher, komfortabel und ihren gesundheitlichen Bedürfnissen entsprechend befördert werden.
Der Patientenfahrdienst ist eine nicht-medizinische Beförderung für Menschen, die Unterstützung beim Transport benötigen, aber keine medizinische Betreuung während der Fahrt brauchen. Er wird zum Beispiel genutzt, um mobilitätseingeschränkte Personen zu Arztterminen, Therapien oder privaten Zielen zu bringen. Die Fahrzeuge sind komfortabel ausgestattet, aber nicht mit medizinischen Geräten ausgerüstet.
Ein Krankentransport hingegen ist immer dann notwendig, wenn während der Fahrt medizinische Betreuung oder Überwachung erforderlich ist. Er wird mit einem Krankentransportwagen (KTW) oder bei höherem Bedarf mit einem Rettungswagen (RTW) durchgeführt. Voraussetzung ist in der Regel eine ärztliche Verordnung, und die Kosten werden bei gegebener medizinischer Notwendigkeit von der Krankenkasse übernommen.
Kurz gesagt:
Beide Angebote des Deutschen Roten Kreuzes im Landkreis Cloppenburg sorgen dafür, dass Patient*innen sicher und zuverlässig ans Ziel kommen – angepasst an ihren individuellen Bedarf.
Sie sind sich nicht sicher, welches Angebot für Sie in Frage kommt? Kontaktieren Sie uns einfach, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort Kontakt auf.