Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben gemäß § 60 SGB V Anspruch auf die Übernahme der Fahrkosten, wenn ein Transport im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig ist und eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Der reguläre, medizinisch notwendige Krankentransport wird mit dem Krankentransportwagen durchgeführt. Dieser wird mit ausgebildeten Rettungssanitäter*innen besetzt, um eine medizinische Betreuung während des Transport sicherzustellen.
Sollte bei der Fahrt keine medizinische Betreuung notwendig sein, greift unser Patientenfahrdienst. Durch unseren speziellen Fuhrpark sind Liegend- und Rollstuhlfahrten möglich. Auch ein Transport im Tragestuhl kann hier erfolgen. Der Patientenfahrdienst richtet sich an diejenigen, die nicht mobil genug für reguläre, öffentliche Verkehrsmittel wie Bus oder Taxi sind, während der Fahrt aber keine weitergehende medizinische Betreuung benötigen.
Durch diese Spezialisierung stellen wir sicher, dass Patient*innen jederzeit sicher, komfortabel und ihren gesundheitlichen Bedürfnissen entsprechend befördert werden.
Wenn die o.g. Umstände auf Sie zutreffen und Sie eine Transportverordnung von Ihrem Arzt haben, so haben Sie das Anrecht auf einen Krankentransport.
In den meisten Fällen kümmert sich das medizinische Personal in Ihrer behandelnden Praxis oder Klinik um die Bestellung Ihres Transports.
Sollten Sie eine entsprechende Verordnung erhalten haben und die Bestellung des Krankentransports selbst in die Hand nehmen wollen, wenden Sie sich telefonisch an die Großleitstelle Oldenburger Land: 0441 19222.
Der Patientenfahrdienst ist eine nicht-medizinische Beförderung für Menschen, die Unterstützung beim Transport benötigen, aber keine medizinische Betreuung während der Fahrt brauchen. Er wird zum Beispiel genutzt, um mobilitätseingeschränkte Personen zu Arztterminen, Therapien oder privaten Zielen zu bringen. Die Fahrzeuge sind komfortabel ausgestattet, aber nicht mit medizinischen Geräten ausgerüstet.
Ein Krankentransport hingegen ist immer dann notwendig, wenn während der Fahrt medizinische Betreuung oder Überwachung erforderlich ist. Er wird mit einem Krankentransportwagen (KTW) oder bei höherem Bedarf mit einem Rettungswagen (RTW) durchgeführt. Voraussetzung ist in der Regel eine ärztliche Verordnung, und die Kosten werden bei gegebener medizinischer Notwendigkeit von der Krankenkasse übernommen.
Kurz gesagt:
Beide Angebote des Deutschen Roten Kreuzes im Landkreis Cloppenburg sorgen dafür, dass Patient*innen sicher und zuverlässig ans Ziel kommen – angepasst an ihren individuellen Bedarf.
Sie sind sich nicht sicher, welches Angebot für Sie in Frage kommt? Kontaktieren Sie uns einfach, wir helfen Ihnen gerne weiter.