Die Psychosoziale Prozessbegleitung – kurz pProbe – richtet sich an Personen, die Opfer schwerer Straftaten geworden sind, sowie an deren Angehörige. Besonders dann, wenn die seelischen Belastungen infolge der Tat sehr hoch sind, kann eine begleitende Unterstützung durch eine*n qualifizierten Prozessbegleiter*in eine wichtige Hilfe sein.
Zwei unserer Mitarbeiterinnen sind vom Niedersächsischen Justizministerium anerkannt und durch die Qualifizierungsmaßnahme der Stiftung Opferhilfe zertifiziert. Sie begleiten seit vielen Jahren Frauen* ab 16 Jahren sowie deren Angehörige, die von körperlicher oder sexualisierter Gewalt betroffen sind – professionell, empathisch und verlässlich.
Die Begleitung kann bereits vor der Anzeigenerstattung beginnen und wird auf Wunsch auch nach Abschluss des Strafverfahrens fortgeführt.
Unser Ziel ist es, die Belastungen rund um ein Strafverfahren zu reduzieren und Betroffenen durch klare Information, kontinuierliche Begleitung und psychosoziale Stabilisierung Sicherheit zu geben.
Der Anspruch auf eine kostenfreie gerichtliche Beiordnung der psychosozialen Prozessbegleitung ist gesetzlich in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Wir beraten Sie gerne zu den Voraussetzungen und zum Ablauf der Beantragung.
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Unsere Mitarbeiterinnen sind werktags von 09:00 bis 12:00 Uhr telefonisch und per Mail erreichbar.