Gemäß der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) ist jedes Unternehmen, das Medizinprodukte betreibt, dazu verpflichtet, einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit zu benennen. Diese Rolle ist von zentraler Bedeutung für die Gewährleistung der Patientensicherheit und der korrekten Handhabung medizinischer Geräte.
Der BfMPS ist die zentrale Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Anwender in allen Belangen der Medizinproduktesicherheit. Seine Hauptaufgaben umfassen
Bei Fragen oder Anliegen zur Medizinproduktesicherheit, insbesondere im Zusammenhang mit unerwünschten Ereignissen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Beauftragten.