Sexuelle Belästigung am Arbeits- und Ausbildungsplatz

Was ist sexuelle Belästigung?

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz hat viele Formen – sie reicht von vermeintlich harmlosen „Sprüchen“ und anzüglichen Witzen über unerwünschte Berührungen bis hin zu eindeutigen sexuellen Handlungen. Auch das Zeigen oder Aushängen von Bildern mit sexualisierten oder geschlechterdiskriminierenden Inhalten (z. B. Aktkalender) gilt als sexuelle Belästigung.

Aktuelle Studien zeigen: Jede*r elfte Beschäftigte erlebt sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – branchen- und berufsübergreifend. Sie kommt in Dienstleistungsberufen ebenso vor wie in Schulen, Behörden, Universitäten oder der Industrie.

Sexuelle Belästigung ist keine Form des Flirtens – sie ist eine Grenzverletzung und Ausdruck sexualisierter Macht.

Was sagt das Gesetz?

Sexuelle Belästigung ist eine Form der Diskriminierung im Arbeitsleben und stellt eine Verletzung der Würde des Menschen dar.

Laut Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) § 3 Abs. 4 ist sexuelle Belästigung:

„… ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch sexuelle Handlungen, Aufforderungen zu diesen, körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie das Zeigen oder sichtbare Anbringen pornografischer Darstellungen gehören, wenn dieses Verhalten bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betroffenen Person verletzt wird – insbesondere durch ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen geprägtes Umfeld.“

Welche Folgen kann sexuelle Belästigung haben?

Sexuelle Belästigung ist für Betroffene hoch belastend – psychisch, körperlich und sozial. Mögliche Folgen sind:

  • Verunsicherung, Schock, Hilflosigkeit
  • Schlafstörungen, Kopf- oder Magenschmerzen
  • Ängste, depressive Verstimmungen oder Suizidgedanken
  • Rückzug, Scham, Verlust des Selbstwertgefühls
  • Belastende Arbeitssituationen bis hin zum Jobverlust

Besonders schwer wiegt oft die Tatsache, keine Lösung zu sehen, die keine negativen Konsequenzen nach sich zieht. Das Schweigen aus Angst vor weiteren Benachteiligungen ist weit verbreitet.

Unser Beratungs- und Unterstützungsangebot

Wir lassen Sie nicht allein.

Unsere Beratungsstelle unterstützt Personen, die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz erlebt haben, ebenso wie Angehörige, Kolleg*innen, Vorgesetzte und andere Vertrauenspersonen.

Unsere Beratung ist:

  • kostenlos
  • vertraulich
  • frei von Zwang – wir unternehmen nichts gegen Ihren Willen

Wir bieten psychosoziale Beratung an und begleiten Sie auf Wunsch auch bei weiteren Schritten – zum Beispiel bei Gesprächen mit dem Arbeitgeber oder der Suche nach rechtlicher Unterstützung.

Vorträge, Fortbildungen & Sensibilisierung

Neben der individuellen Beratung bieten wir auch:

  • Informationsveranstaltungen und Vorträge zum Thema sexuelle Belästigung im Berufsalltag
  • Schulungen und Fortbildungen für Mitarbeitende, Personalvertretungen, Betriebsrät*innen und Führungskräfte
  • Prävention und Handlungskompetenz für Organisationen, Institutionen und Betriebe

Ziel ist es, Bewusstsein zu schaffen, Handlungssicherheit zu fördern und Strukturen zu etablieren, die Betroffene schützen und Grenzverletzungen frühzeitig erkennen lassen.

Kontakt

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie einen Beratungstermin oder eine Fortbildung? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per Mail. Wir sind werktags von 9 - 12 Uhr erreichbar. 

Kontakt

Frauenberatung bei Bedrohung und Gewalt

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Fax: 04471 930 831
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