Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz hat viele Formen – sie reicht von vermeintlich harmlosen „Sprüchen“ und anzüglichen Witzen über unerwünschte Berührungen bis hin zu eindeutigen sexuellen Handlungen. Auch das Zeigen oder Aushängen von Bildern mit sexualisierten oder geschlechterdiskriminierenden Inhalten (z. B. Aktkalender) gilt als sexuelle Belästigung.
Aktuelle Studien zeigen: Jede*r elfte Beschäftigte erlebt sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – branchen- und berufsübergreifend. Sie kommt in Dienstleistungsberufen ebenso vor wie in Schulen, Behörden, Universitäten oder der Industrie.
Sexuelle Belästigung ist keine Form des Flirtens – sie ist eine Grenzverletzung und Ausdruck sexualisierter Macht.
Sexuelle Belästigung ist eine Form der Diskriminierung im Arbeitsleben und stellt eine Verletzung der Würde des Menschen dar.
Laut Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) § 3 Abs. 4 ist sexuelle Belästigung:
„… ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch sexuelle Handlungen, Aufforderungen zu diesen, körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie das Zeigen oder sichtbare Anbringen pornografischer Darstellungen gehören, wenn dieses Verhalten bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betroffenen Person verletzt wird – insbesondere durch ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen geprägtes Umfeld.“
Sexuelle Belästigung ist für Betroffene hoch belastend – psychisch, körperlich und sozial. Mögliche Folgen sind:
Besonders schwer wiegt oft die Tatsache, keine Lösung zu sehen, die keine negativen Konsequenzen nach sich zieht. Das Schweigen aus Angst vor weiteren Benachteiligungen ist weit verbreitet.
Wir lassen Sie nicht allein.
Unsere Beratungsstelle unterstützt Personen, die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz erlebt haben, ebenso wie Angehörige, Kolleg*innen, Vorgesetzte und andere Vertrauenspersonen.
Unsere Beratung ist:
Wir bieten psychosoziale Beratung an und begleiten Sie auf Wunsch auch bei weiteren Schritten – zum Beispiel bei Gesprächen mit dem Arbeitgeber oder der Suche nach rechtlicher Unterstützung.
Neben der individuellen Beratung bieten wir auch:
Ziel ist es, Bewusstsein zu schaffen, Handlungssicherheit zu fördern und Strukturen zu etablieren, die Betroffene schützen und Grenzverletzungen frühzeitig erkennen lassen.
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie einen Beratungstermin oder eine Fortbildung? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per Mail. Wir sind werktags von 9 - 12 Uhr erreichbar.